Terminvereinbarung laut BGB § 615

Termine werden vom Kokor Spa verbindlich vergeben.
Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins von Nöten sein, sollte der Kunde dies rechtzeitig und sobald wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vor dem Termin, per Telefon oder Email mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat Kokor Spa das Recht, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Behandlungspreises in Rechnung zu stellen. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden.

Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen. Kann aus für das Studio nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Da es immer wieder vorkommt, dass Neukunden Termine vereinbaren, diese dann aber nicht wahrnehmen und nicht absagen, behalten wir uns vor, zeitweise bei Neukunden eine Anzahlung bei der Terminvereinbarung zu erheben. Diese Anzahlung wird nach der Behandlung verrechnet.

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